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🎆 Sicheres Feuerwerk das ganze Jahr – Was man über F1- und F2-Feuerwerkskörper wissen sollte

Feuerwerkskörper erfreuen sich mittlerweile über das ganze Jahr in Form von Feuerwerken zu speziellen Anlässen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Jubiläen, Feiern jeglicher Art und Größe, jedoch speziell zu Silvester großer Beliebtheit – doch der unsachgemäße Umgang birgt erhebliche Gefahren.

Umso wichtiger ist es, sich über die gesetzlichen Regelungen und Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Pyrotechnik der Kategorien F1 und F2 zu informieren.

 

📑 Was bedeuten die Kategorien F1 und F2?

Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien eingeteilt – abhängig von Gefährdungspotenzial und Verwendungszweck:

  • Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk mit sehr geringem Risiko): Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind als "sehr geringe Gefahr" eingestuft und zur Verwendung und für den Gebrauch in geschlossenen Räumen oder in Wohngebieten geeignet, außer die Gebrauchsanweisung schreibt etwas anderes vor. Beispiele dafür sind Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Tortenfontänen.
  •  Mindestalter: 12 Jahre
  • Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk mit geringem Risiko): Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind als "geringe Gefahr" eingestuft und zur Verwendung im Freien vorgesehen (z. B. Raketen, Böller, Batterien).
    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Zulässig nur außerhalb vom Ortsgebiet, außer mit behördlicher Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Bürgermeister oder der Bürgermeister nimmt entsprechende Bereiche des Ortsgebiets vom Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mittels Verordnung zeitlich beschränkt oder generell aus.

Rein informativ werden nachstehend die weiteren Kategorien F3 und F4 beschrieben:

  • Kategorie F3 (Großfeuerwerk mit mittlerem Risiko): Feuerwerkskörper der Kategorie F3 sind als "mittlere Gefahr" eingestuft und zur Verwendung im Freien vorgesehen. Für den Erwerb und die Verwendung ist eine behördliche Bewilligung sowie der Nachweis von Sachkunde (z.B. durch einen Pyrotechnik-Lehrgang) erforderlich. 
    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Zulässig nur mit behördlicher Bewilligung und dem Nachweis von Sachkunde.
  • Kategorie F4 (Großfeuerwerk mit hohem Risiko): Feuerwerkskörper der Kategorie F4 sind als "hohe Gefahr" eingestuft und zur Verwendung im Freien vorgesehen. Für den Erwerb und die Verwendung ist eine behördliche Bewilligung sowie der Nachweis von Fachkunde (z.B. durch einen Pyrotechnik-Lehrgang) erforderlich. 
    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Zulässig nur mit behördlicher Bewilligung und dem Nachweis von Fachkunde.
 
 
EC-Prüfkennzeichnungspflicht (CE-Kennzeichnung)

Alle in der EU zugelassenen Feuerwerkskörper müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein – oft auch als "CE + Registriernummer" sichtbar. Dies bestätigt, dass das Produkt:

  • einer EU-weiten Sicherheitsprüfung unterzogen wurde
  • nach der europäischen Pyrotechnik-Richtlinie 2013/29/EU zugelassen ist
  • von einer benannten Prüfstelle getestet wurde

💡 Achtung: Feuerwerkskörper ohne CE-Kennzeichnung sind illegal und dürfen weder verkauft noch gezündet werden! Bei der Verwendung solcher Feuerwerkskörper besteht Lebensgefahr, da keine Sicherheitsstandards eingehalten werden und diese Feuerwerkskörper unberechenbar sind. Diese werde oftmals kurz nach der österreichischen Grenze zum Kauf angeboten. Rechnet man die Fahrt dorthin, die oftmals schlechtere Qualität der Feuerwerkseffekte und die Gefahr der Sicherstellung durch Behörden bei einer Kontrolle samt Verwaltungsstrafe, ist es das Risiko schon vor der eigentlichen Verwendung nicht mehr wert.

Oft explodieren solche pyrotechnischen Gegenstände unkontrolliert oder mit viel zu kurzer Verzögerung. Wenn man ungekennzeichneten pyrotechnischen Gegenständen angetroffen wird, sind empfindliche Strafen die Folge.

Nun sollte man sich die Frage stellen, ob man die eigene Sicherheit und Gesundheit für ein paar Euro weniger aufs Spiel setzt? Ich denke, die Antwort liegt auf der „gesunden“ Hand. 

 
 
📏 Mindestabstände & sichere Handhabung

Für eine sichere Verwendung sind folgende Punkte essenziell:

Kategorie F1:

  • Verwendung im Innen- oder Außenbereich (je nach Gebrauchsanleitung)
  • Abstand: mind. 1 Meter zu Personen und brennbaren Gegenständen oder der Abstand, der auf der Gebrauchsanweisung angegeben wird.

Kategorie F2:

  • Nur im Freien verwenden
  • Mindestabstand zu Personen: mindestens 8 Meter bzw. der Abstand der auf der Gebrauchsanweisung angegeben wird.
  • Abstand zu Gebäuden, Autos, Bäumen: ausreichend Sicherheitsradius (mind. 8 m, bei Raketen sollte man gegebenenfalls mehr einrechnen, da die Flugbahn vom Start weg nicht kontrolliert bzw. nicht mit Sicherheit berechnet werden kann)
  • Auf windarme Bedingungen achten – Flugrichtung kann sich durch Windeinfluss unkontrolliert ändern

Auf die Kategorie F3 und F4 wird hier nicht weiter eingegangen, da die Verwendung von Feuerwerksartikeln der Kategorie F3 und F4 Personen mit entsprechender Ausbildung vorbehalten ist. 

 

 

🔒 Weitere Sicherheitstipps:

  • Nur auf ebenem, festen, nicht brennbarem Untergrund zünden
  • Raketen nicht aus Flaschen abfeuern – es besteht das Risiko, dass sich der Leitstab der Rakete am Boden der - meist gewölbten - beliebten Abschussvorrichtung „Sektflasche“ verkeilen kann und dadurch der Aufstieg der Rakete behindern bzw. verhindern wird
  • Feuerwerkskörper immer mit ausgestreckter Hand (erhöht bereits geringfügig den Sicherheitsabstand) und seitlich gebückt zünden (niemals über den Feuerwerkskörper beugen)
  • Verwendung von sogenannten Anzündfackeln (längere Brenndauer - zum Zünden mehrerer Feuerwerksartikel hintereinander) - diese Anzündfackeln sind im Pyrotechnik-Fachhandel erhältlich
  • Feuerwerkskörper niemals in der Hand haltend zünden
  • Keine Manipulation an der Zündung oder am Gehäuse/Feuerwerkskörper
  • Blindgänger niemals erneut anzünden – sicher mit reichlich Wasser unbrauchbar machen (das sogenannte "ersäufen") und mindestens 20 Minuten warten. 

Batterien haben eine Ersatzzündschnur, welche meist diagonal an der Batterie angebracht ist. Diese kann gezündet werden, jedoch sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass die Batterie plötzlich und unerwartet wieder abbrennt. Die Ersatzzündschnur mit ausgestreckter Hand und abgebückt anzünden –NIEMALS über die Batterie beugen!!!

  • Keine Feuerwerkskörper in Menschenmengen oder Richtung von Personen werfen
 
 
🚫 Verstöße & Gefahren

Die unsachgemäße und rechtswidrige Verwendung – z. B.  Verwendung von illegalen Böllern oder Missachtung der auf der Gebrauchsanweisung angeführten Mindestabstände bzw. die Verwendung von Feuerwerksartikeln durch Personen, welche das erforderlichen Mindestalter nicht aufweisen  – kann zu:

  • schweren Verletzungen (Verbrennungen, Hörschäden, Amputationen)
  • Sachschäden (Brände, beschädigte Objekte)
  • Straf- oder Bußgeldverfahren führen.
 
 
🧯 Fazit: Sicherheit geht vor

Feuerwerk kann ein beeindruckendes Erlebnis sein – wenn es sicher, verantwortungsbewusst, regel- und gesetzeskonform eingesetzt wird. Halten Sie sich an die Altersvorgaben, verwenden Sie ausschließlich CE-geprüfte Produkte und beachten Sie stets die Abstands- und Sicherheitshinweise auf der Verpackung oder am Feuerwerksartikel. So steht einer sicheren Verwendung von Feuerwerkskörpern grundsätzlich nichts im Wege.